Allgemeine Geschäftsbedingungen der QP International GmbH

 
§ 1 Allgemeines und Geschäftsbeziehungen

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die QP International GmbH, Geschäftsführer: Alexander L’vov (im nachfolgenden „Verkäufer“ genannt) und ihren Kunden (im nachfolgenden „Käufer“ genannt).

 

1.       Verträge kommen ausschließlich mit Unternehmern zustande. 

 

2.       Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

 

3.       Der Einbeziehung von eigenen, abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung ausführt.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

 

1.     Alle im Rahmen des Verkäufers zu erwerbenden Produkte, Artikel und Leistungen stellen keine bindenden Angebote durch den Verkäufer im Rechtssinne dar, sondern sind ihrerseits eine Einladung zum Angebot an die Kunden. Auftragsbestätigungen sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher oder elektronischer Form erteilt wurden.  Mündliche, telefonische oder fernschriftliche Auftragsbestätigungen und in elektronischer Form unter Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen abgegebene Erklärungen benötigen zu ihrer Rechtswirksamkeit daher unsere schriftliche Bestätigung. Sollte unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung des Bestellers abweichen, so kommt der Vertrag mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Inhalt zustande, unter der Voraussetzung, dass hinsichtlich der zu liefernden Ware, der Liefermenge und des Kaufpreises Einigkeit besteht und der Besteller die Abweichung nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich rügt.

 

2.     Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang beim Verkäufer anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden.

 

3.     Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht vom Verkäufer vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzüglich zurückerstattet. 

 

4.     Falls die zu liefernde Ware nicht für deren gewöhnliche Verwendung bestimmt ist oder der angedachte Einsatz zu einem erhöhten Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiko führt, hat uns der Besteller uns vor Abschluss des Vertrages schriftlich darüber zu informieren.  Besondere Beschaffenheitserwartungen oder Verwendungsabsichten des Bestellers, Zusicherungen und Garantien bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung unsererseits, andernfalls ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir weder verpflichtet, Genehmigungen, Zertifikate, Ursprungszeugnisse und sonstige Dokumente für den Warenverkehr zu liefern, noch sind wir für die Erfüllung der Anforderungen für das Inverkehrbringen der Ware außerhalb von Deutschland verantwortlich.

 

§ 3 Annahmeverzug

 

Gerät der Käufer mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4 Preise, Zahlung

 

1.     Der Verkäufer stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware beiliegt oder per Brief oder E-Mail zugeht. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb der auf der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsfrist und gilt ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.

 

2.     Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer von weiteren Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

3.     Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

4.     Der Zahlungsanspruch ist beglichen, sobald der Rechnungsbetrag einem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Sollte der Käufer mit der Zahlung in Verzug geraten, so hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

 

 

§ 5 Lieferungen, Gefahrenübergang

 

1.     Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

 

2.     Sofern ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, d.h. ein für den Verkäufer unvorhersehbares Ereignis, welches sich auf die Vertragserfüllung auswirkt, darf der Verkäufer die Lieferung während der Dauer des Hinderungsgrundes verschieben oder sogar bei langanhaltenden Hindernissen ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann in diesem Falle keine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Dies berührt die grundsätzlichen gesetzlichen Ansprüche des Käufers nicht.

 

3.     Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

 

4.     Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und die Ware ist mit einer Anerkenntniserklärung des Transportunternehmens sowie einer Abtretungserklärung des Käufers an den Verkäufer einzusenden. Hiernach kann eine Ersatzlieferung durch den Verkäufer erfolgen, soweit die Voraussetzungen einer Inanspruchstellung des Transportunternehmens gegeben sind und der Käufer alle hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen überreicht hat.

 

5.     Soweit die Lieferung aus Gründen scheitert, welche der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes aufgrund des Verzugs verpflichtet. Dabei bleibt den Vertragspartnern der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens überlassen. Der Schadensersatz beträgt 1 % des Wertes der gesamten Lieferung für jede Woche der Verspätung, jedoch höchstens 8 % des Wertes der gesamten Lieferung oder des nicht angenommen Teils der gesamten Lieferung.

 

6.     Wir sind zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Teillieferungen berechtigt. Ebenso sind wir berechtigt, nach dem vereinbarten Liefertermin zu liefern, sofern wir den Besteller über die Verzögerung informiert und ihm einen Zeitraum für die Nacherfüllung benannt haben. Mehrfache Nacherfüllungsversuche sind unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen möglich. Sofern und soweit eine Nacherfüllung unzumutbar ist, steht dem Besteller ein Widerspruchsrecht zu, welches innerhalb angemessener Frist auszuüben ist. Nachweislich notwendiger Mehraufwand des Bestellers, der aus der Lieferverzögerung resultiert, wird von uns erstattet, sofern und soweit wir gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schäden einzustehen haben.

 

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

ist der Käufer nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

1.       Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. 

 

2.       Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,

die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

 

3.     Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 

 

4.     Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Verkäufers. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die dem Verkäufer nicht gehören, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

§ 8 Gewährleistung / Haftung/ Rücktritt

 

1.       Der Käufer hat die Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Haltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

2.       Für Mängel an der Ware wird zunächst nach Wahl des Verkäufers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. 

 

3.       Im Falle einer Ersatzlieferung beginnt die Verjährung nicht erneut. Zudem ist der Käufer im Falle einer Ersatzlieferung dazu verpflichtet, die ursprünglich gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden.

 

4.       Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

5.       Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Verkäufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen die Vertragsverletzung grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar arglistig verursacht hat.

 

6.       Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Lieferung der Ware. 

 

7.       Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.

 

8.       Die in § 8 Ziff. 5 und 6 genannten Fristverkürzungen und Haftungseinschränkungen greifen nicht:

 

  1. für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden
  2. für Rückgriffsansprüche i.S.d. § 445a BGB
  3. für den Fall, dass der Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde
  4. Für Waren, welche den Mangel an einem Bauwerk verursachen und üblicherweise in einem solchen verwendet werden

 

9.       Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, bleibt unberührt. Weiterhin bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, unberührt. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen ebenfalls unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

10.    Die Haftung des Verkäufers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer ausgesprochenen Garantie uneingeschränkt. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers.

 

11.    Darüber hinaus bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

12.    Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Verkäufers oder des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

 

13.    Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

14.           Wir sind zum, auch teilweisen, ersatzlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:

 

- der Besteller der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht, 

 

- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird, 

 

- der Besteller seine wesentlichen Pflichten ohne rechtfertigende Gründe nicht erfüllt, 

 

- wir unverschuldet nicht richtig oder rechtzeitig selbst beliefert werden oder 

 

- uns die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten aus sonstigen Gründen, insbesondere Gründen höherer Gewalt, wobei dies auch Streik und Aussperrung umfasst, nicht mehr mit zumutbaren und beiderseits interessengerechten Mitteln möglich ist. 

 

§ 9 Weitere Informationspflichten für Verträge im Fernabsatz sowie für den elektronischen Geschäftsverkehr

 

1.     Technische Schritte zum Vertragsschluss/Bestellvorgang 

 

Senden Sie uns eine schriftliche Anfrage per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationswegen zu oder fragen Sie bei uns mündlich per Telefon an. Daraufhin erhalten Sie von uns ein Angebot schriftlich per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationswegen oder mündlich per Telefon, welches Sie annehmen können. Ein mündliches Angebot unsererseits bedarf noch der schriftlichen Form zur Rechtswirksamkeit. Durch schriftliche Annahme per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationswegen oder mündlicher Annahme per Telefon geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot ab.

 

2. Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss sowie Zugänglichkeit für den Kunden.

 

Der Vertragstext sowie Ihre Bestellangaben werden vom Verkäufer gespeichert. Nach Abschluss der von Ihnen durchgeführten Bestellung erhalten Sie eine übersichtliche Auftragsbestätigung, in denen alle Angaben zu Ihrer Bestellung enthalten sind. Ferner besteht die Möglichkeit den Vertragstext über die Druckfunktionen des Browsers auszudrucken. Ihre Bestelldaten befinden sich auch nochmal gesondert in der Ihnen übersandten E-Mail. Darüber hinaus sendet der Verkäufer dem Käufer jederzeit auf Wunsch die Vertragsbestimmungen per E-Mail zu.

 

3. Möglichkeit der Berichtigung von Eingabefehlern

 

Vor Abgabe der Bestellung besteht jederzeit die Möglichkeit Ihre Eingaben zu korrigieren.  Dies kann durch eine E-Mail oder telefonisch korrigiert werden. Alle diese Korrekturmöglichkeiten bestehen bis einschließlich zur Abgabe einer mündlichen oder schriftlichen verbindlichen Bestellung.

 

4. Vertragssprache

       

Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

 

5. Verhaltenskodizes

 

Der Verkäufer hat sich keinen einschlägigen Verhaltenskodizes unterworfen.

 

6. Bestellungsbestätigung

 

Nach dem Absenden des Angebots durch den Kunden, erhält dieser eine Bestätigungsemail.

 

7. Beanstandungen und Gewährleistungen

 

Beanstandungen, wie insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind an den Verkäufer zu richten.

 

8. Wesentliche Merkmale der Ware

 

Die wesentlichen Merkmale der Ware entnehmen Sie der Artikelbeschreibung. Dies gilt auch für die Gültigkeitsdauer etwaiger befristeter Angebote.

 

§ 10 Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber, „Li“ für Lithium, „Ni“ für Nickel, „Mh“ für Metallhydrid und „Zi“ für Zink. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
 Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

 

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonnen bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

 

Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

 

§ 11 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

 

Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz „ElektroG“ vom 23.März 2005 verkaufen wir ab dem 25. November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

 

 

§ 12 Schlussbestimmung

 

1.         Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sowie auf die 
             jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland 
             Anwendung.

 

2.         Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser 
 Geschäftssitz, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HBG handelt.

 

Die Rechtstexte der QP International GmbH wurden erstellt durch die Rechtsanwaltskanzlei Heidicker, erreichbar unter www.kanzlei-heidicker.de - Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht-